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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Allgemeine Vertragsbedingungen

1 .   Der Unterrichtsvertrag ist befristet, er kann nur jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit eines Kalenderjahres mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen schriftlich gekündigt werden. Scheidet ein Schüler ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist aus, so sind die Unterrichtsgebühren bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin zu weiterhin zu entrichten. Der Unterrichtsplatz steht in dieser Zeit weiterhin zur Verfügung.

2 .   Das vereinbarte Unterrichtshonorar wird für die Möglichkeit entrichtet, am Unterricht des Tanzstudios Taktgefühl mit der vereinbarten wöchentlichen Stundenzahl teilzunehmen. Die Tanzschule stellt einen Unterrichtsplatz zur Verfügung und gewährleistet dort die Möglichkeit eines fachgerechten Unterrichts.

3 .   Das Unterrichtshonorar ist ein Jahreshonorar aufgeteilt in zwölf Monatsraten. Nimmt ein Schüler nicht am Unterricht teil, so ist das vereinbarte Honorar grundsätzlich trotzdem zu zahlen.

4 .   Durch Schüler versäumte Stunden können innerhalb von sechs Wochen nach Absprache mit dem Lehrpersonal in anderen Klassen nach Verfügbarkeit und vorhandenen freien Plätzen nachgeholt werden.

5 .   Der Ballett-und Tanzunterricht findet während der üblichen Schulferien des Landes Bayern und den gesetzlichen Feiertagen nicht statt. Unterrichtsstunden, die durch Schulferien ausfallen, können nach Absprache mit dem Tanzstudio Taktgefühl und nach gegebener Verfügbarkeit jeweils sechs Wochen vor oder nach den Ferien ausgeglichen werden. Gleiches gilt auch für Unterrichtsstunden, die durch Renovierungsarbeiten oder durch sonstige Gründe von Seiten des Tanzstudios ausfallen (bewegliche Ferientage, Prüfungen, Schließungen etc.).

6 .   Im Unterricht und bei Aufführungen entstandene Fotos dürfen ohne weitere Zustimmung auf den Internetseiten und Werbematerialien des Tanzstudio Taktgefühls erscheinen. Jeder Einwand gegen diese Regel muss der Schulleitung/Inhaberin rechtzeitig mitgeteilt werden.

7 .   Die Schüler haben innerhalb des Tanzstudios Taktgefühl den Anweisungen des Lehrpersonals und der allgemeinen Hausordnung Folge zu leisten. Wer grob gegen die Regeln des Anstandes verstößt, erhält ohne Nachsicht Hausverbot, wobei jedoch die Unterrichtsgebühr bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter zu entrichten ist.

8 .   Haftung

a.   Jeder Schüler ist seitens der Schule gegen Unfall versichert. Zur Erhaltung des Anspruchs gegenüber der Versicherung müssen alle Unfälle oder Verletzungen unverzüglich dem Lehrpersonal gemeldet werden. Nachträgliche Meldungen werden von der Versicherung nicht mehr berücksichtigt. Weitergehende Ansprüche gegen die Schule sind in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.

b.   Das Tanzstudio haftet nicht für vom Schüler selbstverschuldete Unfälle oder Schäden.

c .   Das Tanzstudio haftet grundsätzlich nicht für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld. Das Tanzstudio ist insbesondere nicht verpflichtet, mitgebrachte Gegenstände während des Aufenthalts des Schülers in den Unterrichtsräumen zu verwahren und vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen. Den Schülern wird deshalb dringend empfohlen, Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt in den Umkleideräumen zurückzulassen.

9 . Für schuldhaft verursachte Sachbeschädigung in den Schulräumen haftet der Schüler, bzw. dessen

Erziehungsberechtigter.

1 0 . Diese Vertragsbedingungen enthalten zusammen mit den Vereinbarungen alle Absprachen zwischen den Parteien.

Abänderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

1 1 . Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen nicht berührt.